WEB 1 Zur Wahl des Personalrats können die wahlberechtigten Beschäftigten und die in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften Wahlvorschläge machen.
WEB Wahl des Personalrates
Erster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl
1. WEB Wahl und Zusammensetzung des Personalrats
13 Bildung von Personalräten
14 Wahlberechtigung
15 Wählbarkeit
16 Zahl der Personalratsmitglieder
17. WEB Die Wahl des Vorstands desder Personalratsvorsitzenden und der Stellvertreterinnen
36 Abs So wird gewährleistet dass der neu gewählte Personalrat sofort.
WEB Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretungen Vermeidung personalvertretungsloser Zeiten durch stichtagsgenaue Amtszeiten der Personalvertretungen..
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